Feiere mit uns das Instrument des Jahres 2026: Das Akkordeon.

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Für sämtliche Verträge und erteilte Aufträge betreffend die Buchung von Veranstaltungen gelten im Verhältnis zum Freundeskreis Musika Akkordia® e.V. ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Das Angebot an Buchungen auf unserer Website richtet sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an volljährige Vormünder von Personen unter 18 Jahren.

(3) Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

(4) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(5) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dieser Website unter https://musika-akkordia.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen abrufen.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Vertragspartner ist der Freundeskreis Musika Akkordia® e.V. (im Folgenden Veranstalter genannt).

(2) Die Präsentation des Angebots auf unserer Website stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Buchungsvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, auf unserer Website Angebote zu buchen.

(3) Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Mit Anklicken des Buttons geht der Kunde eine verbindliche Buchung ein (§ 145 BGB).

(4) Erst durch Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail kommt der Vertrag zustande.

(5) Der Veranstalter kann eine nachträgliche Änderung des Buchungspreises vornehmen, sofern zwischen Buchungsbestätigung und vertraglich vorgesehenem Veranstaltungsbeginn mehr als vier Monate liegen und die Preiserhöhung auf eine Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die Veranstaltung geltenden Wechselkurse zurückzuführen ist. Die Preisänderung erfolgt in dem Umfang, in dem sich diese Änderungen pro Person und Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken.

(6) Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden von Änderungen des Buchungspreises oder erheblichen Änderungen einer wesentlichen Leistung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als fünf Prozent oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch den Veranstalter über die Änderungen diesem gegenüber geltend zu machen.

(7) Der Veranstalter ist berechtigt, eine Buchung des Kunden, für die bereits eine Buchungsbestätigung erteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter und/oder von externen Dienstleistern mit Bezug zur gebuchten Veranstaltung (insbesondere Busunternehmen, Unterkünfte, Reisebüros und weitere Dienstleister mit Bezug zur gebuchten Veranstaltung) aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen der Buchung hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht und/oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen. Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

(8) Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sollten die Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Verschulden des Kunden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Kunde deshalb an der Veranstaltungsteilnahme verhindert ist, kann der Veranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten. Von den Konsulardienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visumanträge sind im Buchungspreis nicht enthalten. Der Veranstalter steht dafür ein, deutsche Staatsgehörige über bestehende Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren Änderung vor Veranstaltungsbeginn zu unterrichten; Nachteile, die dem Kunden aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Nicht- oder Fehlinformation seitens des Veranstalters bedingt.

(9) Für den Fall, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines externen Dienstleisters mit Bezug zur gebuchten Veranstaltung (insbesondere Busunternehmen, Unterkünfte, Reisebüros und weitere Dienstleister mit Bezug zur gebuchten Veranstaltung) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters einander jeweils widersprechende Regelungen enthalten, haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters insoweit Vorrang vor den spezifischen Bedingungen des externen Dienstleisters mit Bezug zur gebuchten Veranstaltung (insbesondere Busunternehmen, Unterkünfte, Reisebüros und weitere Dienstleister mit Bezug zur gebuchten Veranstaltung).

§ 3 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Die auf den Veranstaltungsseiten genannten Preise umfassen den reinen Buchungspreis.

(2) Die Zahlung erfolgt wahlweise über die möglichen Zahlungsarten wie in der Zahlungsinformation angegeben.

(3) Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt dem Veranstalter. Der Veranstalter behält sich insbesondere vor, dem Kunden für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten.

(4) Die Zahlung ist bis zum in der Zahlungsinformation angegebenen Datum mit dem entsprechenden Verwendungszweck zu leisten.

(5) Ist eine separate Anzahlung ausgewiesen, so ist diese ebenfalls fristgerecht und unter Angabe des Verwendungszwecks zu leisten.

(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an den Kunden versandt wird, wird ihm eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.

(7) Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde den Buchungspreis entgegen seinen Verpflichtungen gemäß Ziffer 4 nicht bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn gezahlt hat. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, dem Veranstalter als Entschädigung eine Gebühr entsprechend der Regelung in Nummer 5.2 zu zahlen.

§ 4 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, vom Veranstalter nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu dessen Forderung steht.

(2) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit seine Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Widerrufsbelehrung

(1) Mit der Buchung über unsere Website akzeptiert der Kunde die allgemeinen Stornierungsbedingungen.

(2) Stornierungsbedingungen: Bei Widerruf werden bis einschließlich 8 Tage vor Anmeldeschluss auf der Website zur entsprechenden Veranstaltung 50% des Betrags erstattet. Ab 7 Tagen vor Anmeldeschluss auf der Website zur entsprechenden Veranstaltung werden 10% des Betrags erstattet.

(3) Der Widerruf muss schriftlich (postalisch oder per E-Mail) an die aktuellen Kontaktdaten des Vertragspartners erfolgen.

(4) Eine Erstattung abweichend von den genannten Stornierungsbedingungen erfolgt ausschließlich auf Kulanz.

(5) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht entspricht oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Im Falle des Eintritts haften der Dritte und der Kunde als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

(6) Es wird der Abschluss einer privaten Reiserücktrittversicherung empfohlen.

§ 6 Gewährleistung

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB).

(2) Im Übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Datenschutz

(1) Für die Buchungsabwicklung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Hierzu zählen insbesondere Name, E-Mail-Adresse und weitere Angaben, die zur Abwicklung der Buchung erforderlich sind.

(2) Ferner werden Daten erhoben, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind. Hierzu zählen insbesondere Geburtsdatum, Ernährungsgewohnheiten, Allergiehinweise und weitere Angaben, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind.

(3) Die Daten werden zentral gespeichert und, sofern erforderlich, an externe Dienstleister mit Bezug zur gebuchten Veranstaltung (insbesondere Busunternehmen, Unterkünfte, Reisebüros und weitere Dienstleister mit Bezug zur gebuchten Veranstaltung) weitergegeben, um den mit ihnen geschlossenen Vertrag zu erfüllen.

(4) Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Veranstalters einsehbar.

§ 8 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Störungen, die außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen.

§ 9 Urheberrechte und Bild-/Tonaufnahmen

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese zu Zwecken der Berichterstattung, Werbung und Dokumentation zu nutzen. Mit der Buchung einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde hiermit einverstanden.

(2) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

§ 10 Veranstaltungsänderung und Absage

(1) Änderungen im Ablauf oder der Beginn-/Endzeiten einer Veranstaltung bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Stornierung der Buchung.

(2) Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung auf der entsprechenden Veranstaltungsseite sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die auf der Veranstaltungsseite hinterlegten Angaben sind für den Veranstalter bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben auf der Veranstaltungsseite zu erklären.

(3) Abweichungen oder Änderungen einzelner Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

(4) Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Buchung der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin und/oder Ort der Veranstaltung zu erklären. Ein Widerruf der Buchung beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung der Buchung infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Kunden nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.

(5) Der Veranstalter kann vor Beginn oder während einer Veranstaltung den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein wichtiger Grund dies rechtfertigt.

(6) Für die Durchführung von Veranstaltungen kann eine Mindesteilnehmerzahl erforderlich sein. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, kann der Veranstalter bis vier Wochen vor Reisebeginn den Rücktritt erklären. Sobald diese Voraussetzung vorliegt, muss der Veranstalter den Kunden unverzüglich darüber informieren. Der angezahlte Reisepreis wird dann vom Veranstalter sofort erstattet.

(7) Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die für den Veranstalter im Falle der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Veranstaltung, bedeuten würden. Ein Rücktrittsrecht des Veranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist.

(8) Der Veranstalter kann vom Vertrag bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt zurücktreten, wenn dadurch die Reise erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Kunden der Rücktritt gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltungen noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

(9) Bei einer Absage der Veranstaltung werden die Buchungspreise erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

(10) Als stattgefunden gilt die Veranstaltung, wenn sie mindestens die Hälfte der in der ursprünglichen Buchungsübersicht vereinbarten Zeit gedauert hat. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung.

(11) Rückerstattungen erfolgen ausschließlich über die Zahlungsart der Bezahlung. Eine Erstattung über einen anderen Wege ist nicht möglich.

§ 11 Alternative Streitbeilegung

(1) Die EU-Kommission hat eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereitgestellt. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

(2) Der Veranstalter ist bemüht, eventuelle Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag einvernehmlich beizulegen. Darüber hinaus ist er zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren nicht verpflichtet und kann dem Kunden die Teilnahme an einem solchen Verfahren nicht anbieten.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“). Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält, bleiben von der Rechtswahl unberührt.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Veranstalters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden.

Diese AGB gelten ab dem 17.07.2026.